Weedbeat 2024

INFO

19.- 21.07. 2024

Jugendschutz / Drogen

Minderjährige

Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. 

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden. Wir empfehlen eine Teilnahmeerlaubnis bestätigen zu lassen. Ein entsprechendes Formular gibt es als PDF-Datei hier zum Download. Bitte genau ausfüllen und während des Festivals griffbereit halten.

Drogen

Cannabis (Haschisch, Marihuana) und andere illegale Drogen sind auch auf unserem Festivalgelände verboten.

Auch ein Reggaefestival ist kein rechtsfreier Raum und es gibt auch für ein Weedbeat-Festival keineSonderregelungen für den Besitz und Gebrauch von illegalen Substanzen.

Die Polizei ist bestimmt auch dieses Jahr auf dem Gelände in Zivil unterwegs und wird versuchen, dieses Gesetz zu kontrollieren. Auch wenn die Veranstalter von Festivals oft nicht der gleichen Meinung wie die Ordnungshüter sind, können sie nichts an der Gesetzlage ändern und müssen sich dieser Staatsgewalt beugen.

Drogen im Straßenverkehr

Die Polizei wird mit Sicherheit die Straßen bei der Abfaht  kontrollieren.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluß birgt eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, was nicht geduldet werden kann.

Rechtliche Folgen

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Führerscheinsperre ( 6 Monate bis 5 Jahre )
  • Punkte im Verkehrszentralregister

Nach Ende der Sperrfrist (vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) eine psychologisch/medizinische Untersuchung

Wichtiger Hinweis

Auch ohne Verkehrskontrolle kann der Führerscheininhaber seinen Führerschein verlieren. Die Führerscheinstelle prüft bei jedem nachgewiesenen Kontakt mit illegalen Drogen (Erwerb, Besitz, Konsum, Weitergabe, Handel), ob von dem Betroffenen eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer ausgeht. Um diesen Nachweis zu führen, ist meist eine teure medizinisch/psychologische Untersuchung nötig.

Das heißt:

Berauscht im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, zieht neben dem Führerscheinentzug erhebliche Geldstrafen nach sich. 

Letztendlich ist festzustellen, wer unter legalem oder illegalem Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, gefährdet andere, sich selbst und handelt insbesondere auch seiner Familie gegenüber verantwortungslos.

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